Bestellerprinzip bei Wohnungskäufen?
Interview mit der Stuttgarter Zeitung vom 25.08.2018 „Wer bestellt – bezahlt.“ Das ist kurz und knapp unter dem sogenannten Bestellerprinzip zu verstehen. Es trat am 1. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes in Kraft. Seitdem können Makler nur noch von demjenigen eine Provision verlangen, der sie beauftragt hat, eine Mietwohnung...